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   LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2008 - L 9 KR 132/08   

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https://dejure.org/2008,19108
LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2008 - L 9 KR 132/08 (https://dejure.org/2008,19108)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.10.2008 - L 9 KR 132/08 (https://dejure.org/2008,19108)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - L 9 KR 132/08 (https://dejure.org/2008,19108)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für Leistungen der häuslichen Krankenpflege bei Nichtbestehen einer Zahlungsverpflichtung der zu pflegenden Person gegenüber der Pflegestation; Von der Pflegestation mit den Krankenkassen(-verbänden) gem. § 132a Abs. 2 Sozialgesetzbuch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 271, § 612, § 812; SGB V § 13 Abs. 3, § 37
    Anspruch auf häusliche Krankenpflege, Fälligkeit der Forderung des Pflegedienstes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R

    Stationäre Notfallbehandlung - nicht zugelassenes Krankenhaus - Sachleistung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2008 - L 9 KR 132/08
    Das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V bietet keine Handhabe, die Leistungspflicht der Krankenkasse losgelöst von einer tatsächlichen Kostenbelastung allein im Interesse des Leistungserbringers abstrakt klären zu lassen und diesem damit einen eigenen Prozess zu ersparen (BSGE 89, 39 m.w.N.).

    Da sich der Bereicherungsausgleich innerhalb des jeweiligen Abrechnungsverhältnisses vollzieht, käme ein Anspruch der Pflegestation aus Bereicherungsrecht allenfalls gegenüber der Beklagten in Betracht (BSGE 89, 39 m.w.N.; OLG Köln NJW 90, 1537).

  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 87/00

    Übliche Vergütung einer Volkshochschullehrerin

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2008 - L 9 KR 132/08
    Lässt sich eine übliche Vergütung nicht bestimmen oder existiert eine solche nicht, richtet sich die Anspruchshöhe nach §§ 315, 316 BGB, d.h. durch einseitige Leistungsbestimmung einer Vertragspartei nach billigem Ermessen (Bundesarbeitsgericht NZA 02, 624).
  • OLG Köln, 04.10.1989 - 27 U 110/89

    Übernahme der Kosten einer Krankenhausbehandlung bei fehlender

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2008 - L 9 KR 132/08
    Da sich der Bereicherungsausgleich innerhalb des jeweiligen Abrechnungsverhältnisses vollzieht, käme ein Anspruch der Pflegestation aus Bereicherungsrecht allenfalls gegenüber der Beklagten in Betracht (BSGE 89, 39 m.w.N.; OLG Köln NJW 90, 1537).
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